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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - L 15 U 89/95   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - L 15 U 89/95 (https://dejure.org/1995,34916)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.1995 - L 15 U 89/95 (https://dejure.org/1995,34916)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 1995 - L 15 U 89/95 (https://dejure.org/1995,34916)
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Weitgehend anerkannt ist, dass der Zustand der Wirbelsäule bei jedem Menschen durch ein Zusammenwirken anlagebedingter Faktoren und der beruflichen und außerberuflichen Belastung der Wirbelsäule bestimmt wird (z.B. Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Ludolph/Schröter, Die BG 1993, 738 ff, S. 739; Hartmann, Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Sozialmedizin 1999, 320 ff, S. 320; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, M 2108, S. 29; Erlenkämper, Die BG 1996, 846 ff, S. 850, 853).

    Angesichts der Tatsache, dass der Verordnungsgeber berufliche Belastungen, die die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 erfüllen, als generell geeignet ansieht, bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS zu verursachen (Indizwirkung des Berufskrankheitentatbestandes; Erlenkämper, a.a.O., S. 849) wird sich der ursächliche Zusammenhang im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne zwischen beruflicher Tätigkeit und einer solchen Erkrankung kaum einmal überzeugend verneinen lassen, wenn eine Tätigkeit, die wie im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen erfüllt, langjährig (hier: ca. 27 Jahre) ausgeübt wurde (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995, Az.: L 15 U 89/95).

    Die Rechtsprechung (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Beschluss d. BSG v. 31. Mai 1996 - Az.: 2 BU 237/95) sowie die neuere medizinische Literatur (Seidler/Bolm-Audorff u.a., Zbl. Arbeitsmed. 51 (2002), 313 ff, S. 321) sind dem jedoch nicht gefolgt.

  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    c) Weitgehend anerkannt ist, dass der Zustand der Wirbelsäule bei jedem Menschen durch ein Zusammenwirken anlagebedingter Faktoren und der beruflichen und außerberuflichen Belastung der Wirbelsäule bestimmt wird ( z. B. Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, M 2108, S. 29; Erlenkämper, Die BG 1996, S. 850, 853).

    Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber berufliche Belastungen, die die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 erfüllen, als generell geeignet ansieht, bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS zu verursachen (Indizwirkung des Berufskrankheitentatbestandes; Erlenkämper, a.a.O., S. 849) wird sich der ursächlichen Zusammenhang im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne zwischen beruflicher Tätigkeit und einer solchen Erkrankung kaum einmal überzeugend verneinen lassen, wenn eine Tätigkeit, die wie im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen erfüllt, langjährig ausgeübt wurde (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995, Az.: L 15 U 89/95).Im vorliegenden Fall ist zudem keine schwerwiegende anlagebedingte Erkrankung wie z.B. eine schwere anlagebedingte Spondylolisthesis, eine schwere Skoliose oder ein ausgeprägtes Übergewicht nachgewiesen, so dass es im Falle des Klägers gänzlich unwahrscheinlich ist, dass seine langjährige berufliche Tätigkeit nicht zumindest mitursächlich für die Entstehung seiner bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS geworden ist.

  • LSG Sachsen, 22.04.2010 - L 2 U 109/07

    Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat im Falle eines 1970

    Zu verweisen ist weiterhin auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.1995 (Az.: L 15 U 89/95).
  • LSG Sachsen, 18.12.2002 - L 2 U 40/01

    Anerkennung und Entschädigung einer Erkrankung der Lendenwirbelsäule als

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  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 2 U 4505/01

    Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit eines

    Mittlerweile anerkannt ist indessen, dass ein bloß monosegmentaler oder bisegmentaler Befall der LWS nicht von vornherein die Annahme einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur BKVO ausschließt (vgl. schon LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 1995 - L 15 U 89/95 - Breithaupt 1996, 918 ff.; nachfolgend BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; ferner LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Januar 2002 - L 8 U 55/00 - Breithaupt 2003, 125 ff.; Mehrtens/Perlebach, a.a.O., S. 27 ff.; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage, S. 579 m.w.N.); allerdings bedarf es auch insoweit einer umfassenden Einzelfallabwägung.
  • LSG Sachsen, 03.04.2003 - L 2 U 12/01

    Voraussetzungen der Anerkennung von Lendenwirbelsäulenbeschwerden als

    Diese Grundsätze sind auch auf die Kausalitätsbetrachtung von berufsbedingten Bandscheibenerkrankungen der LWS und deren weiteren Folgen anzuwenden (so schon LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.9.1995 - L 15 U 89/95 - Breith 1996, 918, 920 f. m.w.N.; nachfolgend der die Nichtzulassungsbeschwerde des Unfallversicherungsträgers verwerfende Beschluss des BSG vom 31.5.1996 - 2 BU 237/95 - SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1999 - L 2 KN 72/96

    Gewaährung von Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit; Schätzung der

    Eine herrschende medizinische Lehrmeinung, die einen mono- oder bisegmentalen Befall als Ausschlußkriterium für die Anerkennung einer BK 2108 ansieht, gibt es den im Berufungsverfahren gehörten Sachverständigen zufolge nicht (vgl. hierzu auch Urteile des BSG vom 31.05.1996 - 2 BU 237/95 - und des LSG NW vom 26.09.1995 - L 15 U 89/95 - allgemein zum Meinungsstand Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand 35. Lieferung Mai 1999, M 2108 RdNr. 7.1).
  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 3 U 417/00
    Denn dies schließe die Feststellung einer Berufskrankheit noch nicht aus (vgl. Merkblatt des Bundesarbeitsministers, Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.1995, L 15 U 89/95).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - L 17 U 87/98

    Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente; Anforderungen an den

    Die Regelungen der BK en Nr. 2108 und 2109 der Anlage zur BKV ist auslegungsbedürftig, weil zahlreiche Zweifelsfragen hin sichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK en entstanden sind und der Gesetzgeber sich abstakter und unbestimmter Begrifflichkeiten bedient hat, um insbesondere die Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse zu er möglichen (vgl. BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urt. v. 18. November 1997 - 2 RU 28/96 - BSG Urt. v. 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - LSG NRW Urt. v. 26. September 1995 - L 15 U 89/95 -).
  • SG Gießen, 22.01.1997 - S 1 U 509/95

    Berufskrankheit - Anerkennung - bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung -

    Eindrücklich wird dies an der einengenden Voraussetzung "mehr als ein bzw. zwei Bewegungssegmente betroffen" von Ludolph/Schröter deutlich, für die es keine juristische oder medizinische Grundlage gibt (vgl. hierzu im übrigen das überzeugende Urteil des LSG NRW vom 26.09.1995 - L 15 U 89/95 sowie den Beschluß des BSG vom 31.05.1996 - 2 BU 237/95).
  • LSG Niedersachsen, 30.11.1998 - L 6 U 422/97

    Berufskrankheit nach Nr. 2108 (bandscheibenbedingte Erkrankung der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - L 7 U 306/95

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - bandscheibenbedingte

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